Ankaufsprofil GB & CIE

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Einordnung

Grundstücke unbebaut (greenfield)

Grundstücke bebaut (Brownfield / Konversion)

Grundstücke für Wohnbebauung

Märkte

Primärer Markt

Gesamtes Bundesgebiet Deutschland


Sekundäre Märkte
Österreich, Nord-Italien, Polen, Spanien, Frankreich

Gesamtes Bundesgebiet Deutschland – vorzugsweise Bundesland Bayern

Lage

In oder an Ballungszentren belegen.

Außerhalb von Ballungsgebieten sollte die Entfertung zur nächtsgelegenen BAB Auffahrt nicht über 10 Kilometer betragen.

zwingend in oder in der Nähe von Ballungszentren belegen.

ausschlaggebend ist eine urbane / nachhaltige Lage.

In oder an Ballungszentren belegen.

Außerhalb von Ballungsgebieten sollte eine gemeindliche Siedlungsstruktur von ca. 20.000 Einwohnern gegeben sein, respektive die Gemeinde auf dessen Gebiet sich das Grundstück befindet, sollte einen geografischen Bezug zu einer größeren Stadt haben.

Spezi­fikation

k. A.

Restlaufzeiten der Mietverträge (inkl. Mieteroptionen) kleiner 5 Jahre.

Es werden keine bestehenden Wohngebäude erworben.

Ent­wick­lungs­ansatz

Bebauung gemäß Nutzungsarten (siehe folgend)

Stabilisierung der Vermietungsquote und Optimierung der mietvertraglichen Laufzeiten

Sanierung im Zuge der Neuvermietung
Hybrid-Ansatz (Nachverdichtung auf Baureserven)

Abriss und Neubebauung nach Entmietung

Bebauung gemäß Wohnklassen wie folgend aufgeführt

Größe

ab 10.000 qm in Ballungsgebieten

ab 30.000 qm im Außenbereich / dezentral belegen

ab 10.000 qm in Ballungsgebieten

kleinere Grundstücke kommen in Ballungsgebieten ab 200.000 Einwohnern ggf. auch in Betracht.

ab 1.500 qm in Ballungsgebieten

ab 3.000 qm im Außenbereich / dezentral belegen

Avisierte Nutzungs­arten

Logistikimmobilien
Unternehemensimmobilien
Produktionsstätten
Gewerbepark / Handwerkerhöfe

Erschließungsgebiete für Wohn- & Reihenhäuser
Mehrgeschossiger Wohnungsbau
Quartiersentwicklung
Reihenhäuser / Townhouses

Bau­recht­liche Aus­weisung

Gewerbegebiet (GE)
Industriegebiet (GI)
Mischgebiete und Sondergebiete (SO)

Wohnen Allgemein (WA)
Reines Wohnen (WR)

Status Baurecht

Optimaler Weise gibt es für das Grundstück einen rechtskräftigen Bebauungsplan, oder die Bebaubarkeit wird gemäß § 34 BauGB bewertet. Zumindest sollte aber ein rechtskräftige Flächennutzungsplan (auch Regionalplan) vorhanden sein.

Trifft keiner der vorbenannten Umstände zu, so sprechen Sie uns gern für eine Bewertung der bauleitplanerischen Möglichkeiten an.

An­sprech­partner

Stefan Harder | Kaufmännische Projektentwicklung
ankauf@gb-cie.de

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