Kriterien für die Ent­wicklung eines Gewerbe­gebietes in Lehen

Lage:

Das Gewerbe­gebiet Lehen liegt direkt an der B22 von der Anschluss­stelle Bayreuth Nord der Bundes­auto­bahn A9 ca. 7 km entfernt.

01. Entwicklung

Seit 1999 wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Lehen angestrebt. Der Markt-Gemeinderat hat bereits damals einstimmig die öffentliche Auslegung von Landschafts- und Flächennutzungsplan beschlossen. Hiervon berichtet der Nordbayerische Kurier am 22. Juli 1999.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2001 wurde ein Gebiet als Entwicklungsfläche vorgesehen, für welche keine konkrete Nutzung festgesetzt wurde. Eine Überplanung erfolgte noch nicht, da zu diesem Zeitpunkt der kurzfristige Bedarf nicht gesehen wurde und die Verkehrssituation im Bezug auf Lehen geklärt werden sollte. Die Fläche wurde aus der Genehmigung des Flächennutzungsplanes herausgenommen, um eine zukünftige Entwicklung zu ermöglichen. Es besteht keine konkrete Einstufung, weder als landwirtschaftliche Fläche noch anderweitig.

Im Jahr 2023 griff die Firmengruppe GB & Cie GmbH die Planungsidee auf und entwickelte sie konkret. In der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2024 wurde das Projekt vorgestellt. Da es sich um ein größeres Gebiet handelt, wurde nach Beratung am 08. April 2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan getätigt. Dieser wurde im Amtsblatt 05/2024 am 30. April 2024 veröffentlicht.

Schon früh berichtete der Nordbayerische Kurier über das Projekt und würdigte den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zur öffentlichen Auslegung des Landschafts- und Flächennutzungsplans. Den vollständigen Originalartikel aus dem Jahr 1999 können Sie rechts einsehen oder hier als PDF herunterladen.

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02. Idee

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Das Gewerbegebiet soll folgende Ziele umsetzen:

03. Gewerbegebiet - Aufteilung

Das Gewerbegebiet schlüsselt sich in zwei Bereiche auf.

Gewerbepark

Der Gewerbepark eignet sich für:

Handwerkerpark

Der Handwerkerpark liegt direkt an der B22 und eignet sich beispielsweise für:
Speditionen, Tankstellen oder Vergnügungsstätten sind bei dieser Zielsetzung ausgeschlossen!

04. Verkehr

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05. Gebäudestruktur

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06. Natur

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Resultat

Es erfolgt eine komplette Durchgrünung des Gewerbegebietes.

Wichtig

Ein Drittel der Grundstücksgesamtfläche wird als Ausgleichsfläche vor Ort gestaltet.

07. Energetische Versorgung

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08. Wasserhaltung

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09. Mehrwert

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10. Ziel

Neben dieser Stabilisierung der Gemeinde­finanzen werden die Bürger durch Gewerbe­steuer­mehr­ein­nahmen ent­lastet.

11. Bürgerentscheid

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Damit alle Ein­wohnerInnen an dieser wichtigen Ent­scheidung mit­wirken können, hat der
Markt-Gemeinde­rat den Bürger­entscheid veranlasst, der am 23. Februar 2025 durch­ge­führt
wird.

12. Tatsachen

Die Bürgerinitiative behauptet:

Tatsachen:

„Das geplante Gewerbegebiet übersteigt die Fläche des bestehenden Ortes um ca. das Dreifache“

Lehen hat nach Auskunft der Gemeinde eine Größe von ca. 8 ha.

Die Fläche des Baugebietes beträgt 13,5 ha abzüglich Ausgleichsflächen und Grünflächen von 4,5 ha. Somit ist das reine Baufeld 9 ha.

„Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (2001) sieht Grünland und kein Gewerbegebiet vor.“

Für Teile der Fläche ist keine verbindliche Nutzung im Flächennutzungsplan festgelegt.

„Es ist fraglich, ob mit dem geplanten Projekt überhaupt Arbeitsplätze generiert werden“…

Handwerkerpark und Gewerbepark generieren mindestens 300 Arbeitsplätze

„Es ist fraglich, ob mit dem geplanten Projekt überhaupt mit Gewerbesteuereinnahmen für den Markt Weidenberg generiert werden kann.“

Investitionen für Wasser und Kanal in Höhe von mind. ca. 1,5 Millionen Euro.

Einnahmen aus Gewerbesteuer und Einkommenssteuer mind. ca. 1,0 Million Euro.

„Die Projektentwickler geben widersprüchliche Auskünfte und machen schwammige Angaben zur Art und Branche des zu erwartenden Gewerbes.“

Es gibt klare Aussagen zu Firmen im Handwerkerpark und Gewerbepark.

Projekt belastet Bürger finanziell.

Sämtliche Kosten, wie Erschließung, auch von B22, etc. werden durch Investor getragen.

„Die projektierte Fläche wird von einem Natura2000 Gebiet umschlossen, bzw. liegt sogar zum Teil in diesem Gebiet“…

Handwerkerpark und Gewerbepark liegen nicht im Gebiet Natura2000

…„Oberflächenwasser“… „einzuleiten. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes und seiner Zielarten ist zu rechnen“.

Im Bauleitverfahren werden u.a. Wasserwirtschaftsamt und Untere Naturschutzbehörde eingebunden. Es wird ein anerkanntes Verfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser angewandt. (Vorfilterung, Säuberung, Zwischenpufferung, kontrollierte Einleitung)

„Die Beeinträchtigung“… „Lärmbelästigung, sowie noch mehr (Schwerlast-) Verkehr wirken sich negativ auf die Tiere und Menschen aus.“

Nachweis durch vereidigte Sachverständige, dass eine minimale Erhöhung von 0,2 db (A) eintritt.

„Ein industrielles Baugebiet in dieser Größe“…

Es handelt sich um einen Handwerkerpark und einen Gewerbepark. Dies schließt industrielle Nutzungen aus. 

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